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Euronatur braucht Ihre Hilfe! Die Arbeit von Euronatur ist auf die Erhaltung großräumiger, oft grenzübergreifender Naturgebiete ausgerichtet. Euronatur-Projekte beugen der Verbauung, Zerstückelung und Ausräumung der Landschaften vor und sichern Lebensräume und Wanderkorridore der Wildtiere zu Lande, zur Luft und im Wasser. Dafür werden Spenden dringend benötigt. Helfen Sie mit? Wie Sie helfen können
Jede auch noch so kleine Spende bringt uns einen Schritt weiter, auf dem Weg das Naturerbe Europas zu schützen! Unser Spendenkonto: Stiftung Euronatur Bank für Sozialwirtschaft, Köln Bankleitzahl: 370 205 00 Spendenkonto: 8182005 IBAN: DE42 3702 0500 0008 1820 05 SWIFT / BIC: BFSWDE33 Sie möchten wissen, wofür wir Ihre Spendengelder verwenden? Lesen Sie hierzu unsere aktuelle Jahresbilanz (Geschäftsbericht) oder die aktuelle Ausgabe des euronatur-Magazins. Neues vom Gesetzgeber - Wichtig für Spender! Der Deutsche Bundesrat hat am 21. September 2007 das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ verabschiedet, das rückwirkend zum 01.01.07 in Kraft tritt.
Die wesentlichen Änderungen im Bereich Spenden und Zustiftungen:
- Bei Spenden an gemeinnützig anerkannte Organisationen gilt jetzt für alle Spendenzwecke eine einheitliche Höchstgrenze für die steuerliche Absetzbarkeit, nämlich 20 % des zu versteuernden Einkommens.
(Bei Spenden für Naturschutz lag die bisherige Höchstgrenze bei nur 5 % des zu versteuernden Einkommens, bei Spenden für wissenschaftliche, mildtätige und besonders förderungswürdige kulturelle Zwecke bei 10 %.)
- Und noch eine gute Nachricht: Spenden sind jetzt unbegrenzt vortragsfähig. Das heißt: Wenn die Spenden in einem Jahr die Höchstgrenze von 20 % überschreiten, können sie steuerlich auf kommende Jahre aufgeteilt werden.
- Der bisher gültige Sonderausgabenabzugsbetrag in Höhe von 20.450 Euro pro Jahr für Spenden an Stiftungen wurde wieder abgeschafft.
- Dafür werden Zuwendungen zum Stiftungskapital, und zwar nicht nur neu gegründeter, sondern auch bestehender Stiftungen, stärker begünstigt. Steuerlich abzugsfähig sind jetzt Beträge bis zu einer Million Euro innerhalb von zehn Jahren.
Der Rücktrag eines Teils des Zustiftungsbetrags ins vorhergehende Jahr ist jedoch nicht mehr möglich.
- Verheiratete können übrigens die Höchstbeträge pro Ehegatte und damit doppelt geltend machen.
Wenn Sie noch Fragen dazu haben, geben wir gerne Auskunft. Nach Finanzamts-Bescheid Bescheid vom 27.01.2005 ist Euronatur nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit, weil Euronatur ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Die Stiftung fördert folgende als besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Zwecke: Durchführung und Förderung von Projekten auf wissenschaftlicher Basis mit Schwerpunkt in Europa, deren Ziel der Schutz gefährdeter Wildtierpopulationen und ihrer Lebensräume sowie die Sicherung und naturverträgliche Entwicklung ökologisch wertvoller Natur- und Kulturlandschaften und hierzu auch das Lobbying sowie Maßnahmen der Umweltbildung und Umwelterziehung ist. |
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