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Ihr Testament für die Natur?

Weshalb überhaupt ein Testament? Wenn kein Testament vorliegt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Es erben dann die nächsten Verwandten, d.h. neben dem Ehegatten auch Kinder und Eltern. Fehlen solch nahen Verwandten, erben Geschwister, Tanten, Onkel, Neffen, Großonkel und so weiter – und die zahlen dann auch noch kräftig Erbschaftssteuer. Oft wird auf diese Weise ein Erbe so stark zersplittert, dass im Grunde keiner mehr etwas davon hat. Gibt es gar keine Verwandten mehr, erbt der Staat.

Nutzen Sie die Gestaltungsmöglichkeiten für Ihren letzten Willen!

Per Testament können Sie Ihre Erben selbst festsetzen und auch Vermächtnisse aussetzen. Ein Vermächtnis ist ein genau definierter Geldbetrag, ein Aktienpaket, ein Wertgegenstand oder Ähnliches, das man per Testament einer bestimmten Person oder Institution zukommen lässt. Wer keine nahestehenden Verwandten mehr hat oder diese gut versorgt weiß, kann auch EuroNatur alleine oder gemeinsam mit anderen gemeinnützigen Institutionen als Erben einsetzen.

Testamente können Sie von einem Notar oder Rechtsanwalt verfassen lassen oder eigenhändig schreiben. Bei einem privatschriftlichen Testament sind jedoch eine Reihe von Formvorschriften zu beachten. Wenn Sie daran denken, EuroNatur in Ihrem Testament zu berücksichtigen, schicken wir Ihnen gerne weitere Informationen und Anregungen. Weitere Informationen finden sich auch in unserer Infobroschüre zum Thema Erbschaft.


Ihre Ansprechpartnerin
bei EuroNatur:

Sabine Günther

Tel.: 07732-927217
Konstanzer Str. 22
78315 Radolfzell



Wissenswertes rund um das Thema Erbschaft

Unsere aktuelle Broschüre gibt Ihnen übersichtlich und ansprechend gestaltet weitere wichtige Informationen rund um das Thema Erbschaft.

Hier können Sie sich die Broschüre als pdf-Datei (1,2 M) ansehen.