Digitaler Nachlass

Der Bildschirm einses Smartphones, mit dem gerade ein Bach fotografiert wird. Der Bildschirm einses Smartphones, mit dem gerade ein Bach fotografiert wird.
In einer zunehmend digitalisierten Welt hinterlassen wir an vielen Stellen persönliche Daten und digitale Spuren. Doch was geschieht mit diesem digitalen Erbe nach unserem Tod?
© Wikimedia Commons | Triskal

Regeln Sie rechtzeitig, wer sich um Ihr digitales Erbe kümmern soll

Im Gegensatz zum physischen Nachlass wie Immobilien oder Geldanlagen, der häufig in einem Testament geregelt wird, übersehen oder vernachlässigen viele Menschen das digitale Erbe. Oft denken sie, dass ihre Online-Konten automatisch gelöscht werden, wenn sie längere Zeit inaktiv sind. Dies trifft jedoch nicht immer zu. Alle übermittelten und gespeicherten Daten bleiben auch nach unserem Tod beim jeweiligen Anbieter gespeichert. Deshalb sollten Sie rechtzeitig regeln, was damit geschehen soll. Laut einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs werden Ihre digitalen Daten und Zugriffsrechte genauso vererbt wie reale Gegenstände. Alle Rechte und Pflichten gehen somit an Ihre Erben über.

Was genau versteht man unter dem Begriff "digitaler Nachlass"?

Der digitale Nachlass umfasst alle digitalen Daten, die eine Person zu Lebzeiten auf Datenträgern oder im Internet hinterlässt, zum Beispiel:

  • Soziale Netzwerke

    Plattformen wie Facebook, Instagram und LinkedIn speichern persönliche Profile, Fotos, Nachrichten und Kontakte. 

  • E-Mail-Konten

    E-Mails enthalten oft wichtige Informationen und Korrespondenzen.

  • Digitale Vermögenswerte

    Online-Banking, PayPal, Kryptowährungen und andere Finanzinstrumente. 

  • Kundenkonten

    Onlineshops wie Amazon, Ebay und andere, aber auch Streaming-Dienste.

  • Digitale Medien

    Musik, Filme, E-Books und Fotos, die heruntergeladen wurden, machen ebenfalls einen Teil des digitalen Nachlasses aus. Die Nutzungsbedingungen von E-Books schließen häufig aus, dass die Medien weitergegeben werden können. Der Erbe darf sie in diesem Fall nicht nutzen.

  • Daten auf privaten Endgeräten

    Dazu gehören Ihr Computer, Smartphone, Tablet und Datenträger wie USB-Sticks.

  • Smart Home

    Ein Smart Home wird normalerweise durch Smartphones oder Tablets via Internet gesteuert. Dazu benötigt man ein Benutzerkonto mit persönlichen Angaben zur Verifizierung. Auch andere sensible Daten über Ihr Heim werden dort gelagert. Sie verbleiben nach Ihrem Tod beim jeweiligen Anbieter.

Warum ist es wichtig, sich mit dem digitalen Nachlass zu befassen?

  • Unsere digitalen Profile enthalten neben persönlichen Erinnerungen auch sensible Informationen wie Passwörter, finanzielle Daten und private Kommunikation. Diese Daten sollten vor unbefugtem Zugriff geschützt bleiben. Ihre Erben brauchen jedoch Zugang, um alles in Ihrem Sinne ordnen zu können. Dazu müssen sie wissen, welche Daten bei welchem Anbieter hinterlegt sind und welche Accounts es gibt. 
  • Außerdem können Ihre Erben ohne Vorsorge erst dann aktiv werden, wenn der Erbschein vorliegt. In dieser Zeit laufen beispielsweise ungekündigte Abos und kostenpflichtige Dienste weiter und erzeugen Kosten. 
  • Angehörige befinden sich nach dem Tod eines geliebten Menschen in Trauer und sind kaum belastbar. Die Suche nach Ihren Spuren im Internet ist dann emotional sehr anstrengend. Eine gute Vorsorge kann helfen, Stress bei Ihren Angehörigen zu vermeiden.

Wenn Sie vorausschauend planen, erleichtern Sie die Verwaltung Ihres digitalen Erbes sehr. Dazu gehört das Erstellen einer Liste mit allen digitalen Konten und Passwörtern sowie klare Anweisungen darüber, was nach Ihrem Tod mit diesen Daten geschehen soll. Diese Liste sollte eine vertrauenswürdige Person nach Ihrem Ableben erhalten. 

Tipps für den Umgang mit dem digitalen Nachlass

  • 1. Planen

    Planen Sie rechtzeitig, wem Sie Ihr digitales Erbe anvertrauen wollen, und legen Sie fest, was mit Ihren Online-Konten und Daten geschehen soll, falls Sie nicht mehr dazu in der Lage sind. Fragen Sie diese Person, ob sie dazu bereit ist, sich um Ihren digitalen Nachlass zu kümmern.

    Beauftragen Sie diese Person, alle Angelegenheiten, die Ihr digitales Leben betreffen, nach Ihren Anweisungen zu regeln.  Erteilen Sie hierfür eine schriftliche Vollmacht.

  • 2. Testament und Vollmachten

    In einem Testament oder mit speziellen Vollmachten können Sie Anweisungen für den Umgang mit Ihren Daten festlegen. Dies kann den Zugang zu Konten, die Verwaltung und das Löschen von Daten sowie die Kündigung von Nutzungsverträgen einschließen. Sie können darin auch festlegen, dass diese Person bereits zu Ihren Lebzeiten handeln soll, falls Sie beispielsweise durch Krankheit oder aus anderen Gründen nicht dazu in der Lage sind. Eine Vorlage für eine Vollmacht finden Sie bei Verbraucherzentrale. Diese Vollmacht muss unbedingt „über den Tod hinaus“ gelten. Informieren Sie auch Ihre Angehörigen, wer sich um Ihren digitalen Nachlass kümmert.

    Wie bei einem herkömmlichen Testament gilt: Nur ein klar formuliertes, handschriftliches und unterschriebenes digitales Testament ist rechtsgültig. 

    Damit das Testament sicher gefunden wird, können Sie es gegen eine Gebühr bei einem Nachlassgericht hinterlegen. Eine Suche nach dem zuständigen Gericht bietet das Justizportal des Bundes und der Länder. 

    Da viele selbstformulierte Testamente unwirksam sind, lohnt es sich einen Notar oder Fachanwalt für Erbrecht zu Rate zu ziehen. Hilfe erhalten Sie auch bei der Verbraucherzentrale oder bei Sozialverbänden. 

  • 3. Übersicht

    Erstellen Sie außerdem eine Liste aller Accounts mit Benutzernamen und Passwörtern für Ihre Vertrauensperson. Vermerken Sie auch, was mit welchen Konten geschehen soll und welche Abonnements gekündigt werden müssen.

    Eine Musterliste finden Sie bei der Verbraucherzentrale. Eine ausgedruckte oder von Hand geschriebene Liste kann länger haltbar sein als eine Liste auf einem Datenträger. Auch ein Passwortmanager ist eine Möglichkeit, die Zugänge zu Onlinekonten zu speichern. Bewahren Sie die Liste an einem sicheren Ort auf, damit sie zu Lebzeiten vor Unbefugten verborgen ist, aber im Falle Ihres Todes gefunden wird. Eine gute Möglichkeit ist ein Bankschließfach, falls vorhanden. Falls Sie lieber einen verschlüsselten USB-Stick Möglichkeit ist ein Bankschließfach, falls vorhanden. Falls Sie lieber einen verschlüsselten USB-Stick verwenden möchten, benötigen Ihre Erben das Passwort hierfür. Teilen Sie Ihrer Vertrauensperson mit, wo sie die Liste finden kann. 

    Halten Sie diese Liste immer aktuell!

  • 4. Löschen

    Löschen Sie regelmäßig Daten, die niemandem in die Hände fallen sollen.

  • 5. Online-Nachlassdienste

    Es gibt mittlerweile Firmen, die den digitalen Nachlass regeln. Allerdings ist es schwierig, die Seriosität solcher Unternehmen zu beurteilen. Erkundigen Sie sich deshalb genau nach den Kosten und Leistungen. Vertrauen Sie die Passwörter für Ihre digitalen Endgeräte niemals einem kommerziellen Anbieter an. Dabei könnten sensible Daten an Unbefugte gelangen. Falls Sie einen digitalen Nachlassverwalter in Erwägung ziehen, lohnt sich ein Blick auf diese Checkliste der Verbraucherzentrale.

  • 6. Bei Google, Apple oder Facebook einen Nachlassverwalter bestimmen

    Diese Möglichkeit finden Sie jeweils in den Einstellungen Ihres Profils. Sie müssen sich einloggen und die Personen eintragen, die nach Ihrem Tod auf Ihre Konten zugreifen können. Diese Links helfen Ihnen dabei: für Apple, für Google, für Facebook.  

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