Immer mehr Menschen wünschen sich, dass ihre ganz persönlichen Werte auch über ihr Leben hinaus Bestand haben sollten. Und sie machen sich Gedanken über ihr Erbe: Wie kann ich es so gestalten, dass kein Streit entsteht? Was muss ich tun, damit das, was ich mir wünsche, auch wirklich eintritt, wenn ich nicht mehr bin? Als Mitglied der Initiative "Mein Erbe tut Gutes" präsentieren wir Ihnen auf dieser Seite Denkanstöße, Orientierung und praktische Tipps zu Fragen der Nachlassplanung.
Nachlassberatung: Auf wen Verlass ist
Ein Testament mit komplexen Regelungen zu formulieren, ist eine Herausforderung. Wer sicher gehen will, dass der Letzte Wille rechtssicher ist und tatsächlich einmal umgesetzt wird, sollte sich beraten lassen. Anwalt, Notar, Steuerberater, Bank oder gemeinnützige Organisation - wer hilft bei welchen Fragen? Ein Überblick.
Gastbeitrag des Online-Magazins Prinzip Apfelbaum, auf der Grundlage des darin erschienenen Artikels „Nachlassberatung: Auf wen Verlass ist“ von Lars Klaaßen, erschienen in der Ausgabe 14. Alle Artikel und Ausgaben des Online-Magazins können Sie kostenlos lesen unter: www.das-prinzip-apfelbaum.de
Papier und Stift, mehr braucht man nicht, um ein handschriftliches Testament zu verfassen. Damit es gültig ist, gibt es nur wenige formale Dinge zu beachten – theoretisch. In der Praxis ist von solch einem eigenhändigen Testament ohne Beratung oftmals abzuraten. Das deutsche Erbrecht ist kompliziert. Es drohen viele Fallen, die später einmal den Erben große Probleme bereiten und für Streit sorgen können. Gerade wer höhere Vermögenswerte und Immobilien hinterlässt und einen größeren Personenkreis bedenken möchte, sollte sich Hilfe holen. Aber wo findet man unabhängige Beratung und wer ist der richtige Ansprechpartner?
Steuerberatung für finanzielle Fragen
Eine gut geplante Vermögensnachfolge ist Vertrauenssache. Mit Blick auf finanzielle Fragen ist deshalb oft die Steuerberaterin oder der Steuerberater die erste Adresse. Sie haben bereits einen guten Einblick in die persönlichen und in die Vermögensverhältnisse. Wer die Erbschafts- und Schenkungssteuer und die entsprechenden Freibeträge für seine Nachfahren mitbedenken möchte, erhält hier Informationen darüber, wie man den Nachlass am besten aufteilt. Auch für die Weitergabe von Betriebsvermögen ist die steuerrechtliche Beratung wichtig.
Erbrechtliche Beratung nur vom Anwalt
Steuerberater kennen sich zwar meistens auch im Erbrecht aus. Die Grenze zur unzulässigen Rechtsberatung ist jedoch schnell überschritten. „Wer ein Testament aufsetzen möchte, sollte daher einen Fachanwalt für Erbrecht aufsuchen“, empfiehlt Jan Bittler, Geschäftsführer der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge. „Diese Spezialisten bringen umfassendes juristisches Know-how mit, sodass alle Unklarheiten ausgeräumt werden und das Risiko späterer rechtlicher Auseinandersetzungen minimiert wird.“ Wichtig sei auch, dass man zu seiner Anwältin oder seinem Anwalt ein Vertrauensverhältnis aufbaut, betont Bittler. „Bei der Suche können Freunde und Bekannte hilfreiche Empfehlungen geben. Entscheidend bleibt aber immer der persönliche Eindruck.“
Notar garantiert die richtige Form
Erbrechtsanwältinnen und -anwälte vertreten die Interessen ihrer Klienten. Sie zeigen verschiedene Varianten, wie man seinen letzten Willen formulieren kann, so dass er den eigenen Vorstellungen entsprechend umgesetzt wird. Die Juristen erklären Vor- und Nachteile und geben Empfehlungen. Das Testament zu beurkunden, ist hingegen Aufgabe von Notaren. Sie garantieren, dass das Schriftstück formaljuristisch korrekt ist. Sie sind nicht verpflichtet, über Alternativen aufzuklären, die möglicherweise besser geeignet sein könnten, um den letzten Willen durchzusetzen.
Wenn’s ums Geld geht – oder um Schulden
Eine Erbschaft besteht in der Regel aus Geld und aus Sachvermögen. „Bei Geld, das auf Konten und in Sparbüchern oder in bar vorhanden ist, ist die Bewertung eindeutig. Nach Abzug eventuell vorhandener Schulden und Verbindlichkeiten steht der Betrag, der vererbt wird, fest“, sagt Thomas Rienecker, Sprecher des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands. „Bei Sachwerten und Immobilien wird es jedoch schnell etwas komplizierter.“ Hierbei orientiert man sich am Marktwert: bei Autos etwa durch Vergleich in Internetportalen, bei Schmuckstücken oder Kunstgegenständen muss oft ein Gutachter diesen schätzen.
Auch Schulden können vererbt werden. Das können beispielsweise Mietrückstände, Ratenkredite oder Verbindlichkeiten aus Darlehen sein. „Schulden des Erblassers werden vom Wert des Nachlasses abgezogen“, erläutert Rienecker. „Sollte unter dem Strich ein Minus herauskommen, können die Erben das Erbe ausschlagen – allerdings nur innerhalb von sechs Wochen, nachdem sie vom Erbfall erfahren haben.“
Für den guten Zweck: miteinander reden
Menschen, die mit dem Erbe einen guten Zweck unterstützen wollen, sollten sich persönlich mit dem Verein oder der Stiftung in Verbindung setzen, den oder die sie fördern wollen. „Dort erhält man allgemeinere Informationen und kann erste wichtige Fragen klären“, erläutert Susanne Anger, Sprecherin der Initiative Mein Erbe tut Gutes. Es ist möglich, genau zu bestimmen, für welchen Zweck das Vermächtnis oder das Erbe verwendet werden soll. „Gemeinnützige Organisationen und Stiftungen sind verlässliche Erben. Man sollte mit ihnen besprechen, ob die gewünschten Fördermöglichkeiten längerfristig existieren, damit der letzte Wille wirklich erfüllt werden kann“, rät Anger. Vereine und Stiftungen übernehmen mitunter auch Aufgaben, die auch sonst oft in die Verantwortung der Erben fallen: Beerdigung, Grabpflege, Wohnungsauflösung oder die Versorgung des geliebten Haustiers. Das persönliche Gespräch ist der beste Weg, um diese Möglichkeiten zu klären.
Eine rechtliche Beratung dürfen gemeinnützige Organisationen und Stiftungen nicht leisten. Oftmals vermitteln sie jedoch Kontakt zur Erbrechtsberatung oder geben Gutscheine für eine Erstberatung aus. „Ein schöner Nebeneffekt ist zudem: Gemeinnützige Organisationen und Stiftungen sind von der Erbschaftssteuer befreit“, so Anger. „Der zugeteilte Nachlass, egal ob klein oder groß, bewirkt Gutes und kommt eins zu eins an.“
Artikel ursprünglich erschienen unter www.das-prinzip-apfelbaum.de
Ihre Ansprechpartnerin zum Thema Testamentsspende
EuroNatur Stiftung
Frau Sabine Günther
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78315 Radolfzell
Deutschland
sabine.guenther(at)euronatur.org
Tel: +49 7732 9272 17
Ich hoffe, dass auch andere so handeln und erkennen, wie dringend notwendig es ist, sich für den Naturschutz einzusetzen. Die Natur kann sich nicht für sich selbst einsetzen und sie wird mit Füßen getreten! Ich wünsche mir, dass die Menschen erkennen, dass die Schöpfung an sich ein kostbares Gut ist und nachhaltig bewahrt werden muss. Wir müssen dafür sorgen, dass dafür auch etwas Geld übrig bleibt.