Wie schreibe ich ein Testament?

Immer mehr Menschen wünschen sich, dass ihre ganz persönlichen Werte auch über ihr Leben hinaus Bestand haben sollten. Und sie machen sich Gedanken über ihr Erbe: Wie kann ich es so gestalten, dass kein Streit entsteht? Was muss ich tun, damit das, was ich mir wünsche, auch wirklich eintritt, wenn ich nicht mehr bin? Als Mitglied der Initiative "Mein Erbe tut Gutes" präsentieren wir Ihnen auf dieser Seite Denkanstöße, Orientierung und praktische Tipps zu Fragen der Nachlassplanung. 

Ihr Letzter Wille: Warum ein Testament so wichtig ist

In diesem Tutorial von Mein Erbe tut Gutes wird ganz praktischer Rat gegeben und Wissen zum Thema vermittelt.

Grafik über die Erben ersten, zweiten und dritten Grades
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Die richtige Form: Ein rechtsgültiges Testament verfassen

In dieser Folge geht es um die richtige Form für ein rechtsgültiges Testament. Es werden Anregungen und erste Hilfestellungen gegeben, wie Sie Ihren letzten Willen gestalten können.

 

Titel: Wie schreibe ich ein Testament?
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Welchen Service bietet eine gemeinnützige Organisation als Erbin?

In dieser Folge soll es darum gehen: Was kann denn eigentlich eine gemeinnützige Organisation oder Stiftung, wenn ich sie als Erbin einsetze, für mich tun? Und es wird danach gefragt, welche Steuern, Gebühren und Kosten eigentlich im Rahmen einer Testamentsgestaltung entstehen.

Titel: Vererben an gemeinnützige Organisation, Freibeträge, Kosten
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Digitaler Assistent: Testamentsgenerator von Erblotse

Entwerfen Sie Ihr Testament einfach und sicher

Ein Testament zu verfassen, das sowohl den eigenen Wünschen entspricht als auch rechtlich Bestand hat, kann eine anspruchsvolle Aufgabe sein. Persönliche Vorstellungen, juristische Anforderungen und formale Vorgaben müssen dabei sorgfältig berücksichtigt werden.

Um diesen Prozess zu erleichtern, wurde die Plattform Erblotse ins Leben gerufen – ein digitales Angebot, entwickelt von erfahrenen Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen und Notar:innen. Schritt für Schritt begleitet der Testamentsgenerator Erblotse Sie bei der Erstellung Ihres Testaments und sorgt dafür, dass Ihr letzter Wille klar und rechtssicher formuliert wird. Den digitalen Entwurf müssen Sie anschließend von Hand abschreiben und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen.

Wenn Sie Ihr Testament über den hier angebotenen Zugang erstellen (blauer Button “Jetzt starten”), entstehen Ihnen für den digitalen Assistenten keine Kosten.

Häufige Fragen zur Testamentserstellung mit Erblotse

  • Gibt es eine Anleitung für die Bedienung des Testamentsgenerators?

    Eine dreieinhalb Minuten kurze Videoanleitung für den Erblotsen finden Sie hier auf YouTube. Gezeigt wird der gesamte Ablauf, von der Anmeldung über die schrittweise Eingabe der abgefragten Informationen bis zur Generierung des Testamentstextes. 

  • Muss ich für den Erblotsen bezahlen?

    Für die eigenen Spender:innen und Interessenten hat die EuroNatur Stiftung, als Partner von Erblotse, die Kosten für die digitalen Produkte übernommen. Unser Service deckt die Nutzung aller digitalen Produkte ab, einschließlich:

    • Erstellung und Ausdruck eines digitalen Nachlassverzeichnisses
    • Durchführung einer Immobilienbewertung
    • Berechnung der Erbquoten
    • Erstellung eines professionellen Testaments

    Die Kosten für diese digitalen Produkte übernehmen wir als Erblotse Partner für Sie. Wichtig: Bitte klicken Sie für die kostenfreie Nutzung des Erblotsen auf den blauen Button mit der Aufschrift “Jetzt starten” (nicht auf das kleine Logo von Erblotse am unteren Rand des Assistenten). Auf der Eingangsseite des Erblotsen muss das EuroNatur-Logo zu sehen sein.

    Falls Sie zusätzlich eine persönliche Beratung durch Experten wünschen, können Sie diese gegen Aufpreis bei Erblotse buchen. 

  • Was passiert mit meinen Daten?

    Der Schutz Ihrer Daten hat bei Erblotse höchste Priorität. Ihre personenbezogenen Daten werden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. IT-Sicherheit und Datenschutz sind auf höchstem Niveau garantiert. Betreiberin des Erblotsen ist die Firma Heritas GmbH in Berlin. Zur Datenschutzerklärung der Heritas GmbH.

    Bitte beachten Sie: Nicht alle vom Erblotsen in den Formularen abgefragten Daten sind Pflichtfelder. 

  • Wer steht hinter dem Erblotsen?

    Erblotse wird von der Heritas GmbH betrieben, die 2019 von Jochen Leidig, Jesper Richter-Reichhelm, Dr. Birte Gall und Dr. Thomas Asmus gegründet wurde. Das Projekt wird von Frau Zypries, Bundesministerin a.D. für Wirtschaft und Energie sowie Bundesministerin a.D. der Justiz, als Fachbeirätin unterstützt.

  • Wer arbeitet an den fachlichen Inhalten von Erblotse?

    Die Inhalte von Erblotse werden im ständigen fachlichen Dialog mit Rechtsanwälten, Steuerberatern, Richtern (a.D.) und Notaren (a.D.) entwickelt und fortlaufend aktualisiert.

Nachlassberatung: Auf wen Verlass ist

Ein Testament mit komplexen Regelungen zu formulieren, ist eine Herausforderung. Wer sicher gehen will, dass der Letzte Wille rechtssicher ist und tatsächlich einmal umgesetzt wird, sollte sich beraten lassen. Anwalt, Notar, Steuerberater, Bank oder gemeinnützige Organisation - wer hilft bei welchen Fragen? Ein Überblick.

Gastbeitrag des Online-Magazins Prinzip Apfelbaum, auf der Grundlage des darin erschienenen Artikels „Nachlassberatung: Auf wen Verlass ist“ von Lars Klaaßen, erschienen in der Ausgabe 14. Alle Artikel und Ausgaben des Online-Magazins können Sie kostenlos lesen unter: www.das-prinzip-apfelbaum.de

Papier und Stift, mehr braucht man nicht, um ein handschriftliches Testament zu verfassen. Damit es gültig ist, gibt es nur wenige formale Dinge zu beachten – theoretisch. In der Praxis ist von solch einem eigenhändigen Testament ohne Beratung oftmals abzuraten. Das deutsche Erbrecht ist kompliziert. Es drohen viele Fallen, die später einmal den Erben große Probleme bereiten und für Streit sorgen können. Gerade wer höhere Vermögenswerte und Immobilien hinterlässt und einen größeren Personenkreis bedenken möchte, sollte sich Hilfe holen. Aber wo findet man unabhängige Beratung und wer ist der richtige Ansprechpartner?

Steuerberatung für finanzielle Fragen

Eine gut geplante Vermögensnachfolge ist Vertrauenssache. Mit Blick auf finanzielle Fragen ist deshalb oft die Steuerberaterin oder der Steuerberater die erste Adresse. Sie haben bereits einen guten Einblick in die persönlichen und in die Vermögensverhältnisse. Wer die Erbschafts- und Schenkungssteuer und die entsprechenden Freibeträge für seine Nachfahren mitbedenken möchte, erhält hier Informationen darüber, wie man den Nachlass am besten aufteilt. Auch für die Weitergabe von Betriebsvermögen ist die steuerrechtliche Beratung wichtig.

Erbrechtliche Beratung nur vom Anwalt

Steuerberater kennen sich zwar meistens auch im Erbrecht aus. Die Grenze zur unzulässigen Rechtsberatung ist jedoch schnell überschritten. „Wer ein Testament aufsetzen möchte, sollte daher einen Fachanwalt für Erbrecht aufsuchen“, empfiehlt Jan Bittler, Geschäftsführer der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge. „Diese Spezialisten bringen umfassendes juristisches Know-how mit, sodass alle Unklarheiten ausgeräumt werden und das Risiko späterer rechtlicher Auseinandersetzungen minimiert wird.“ Wichtig sei auch, dass man zu seiner Anwältin oder seinem Anwalt ein Vertrauensverhältnis aufbaut, betont Bittler. „Bei der Suche können Freunde und Bekannte hilfreiche Empfehlungen geben. Entscheidend bleibt aber immer der persönliche Eindruck.“

Notar garantiert die richtige Form

Erbrechtsanwältinnen und -anwälte vertreten die Interessen ihrer Klienten. Sie zeigen verschiedene Varianten, wie man seinen letzten Willen formulieren kann, so dass er den eigenen Vorstellungen entsprechend umgesetzt wird. Die Juristen erklären Vor- und Nachteile und geben Empfehlungen. Das Testament zu beurkunden, ist hingegen Aufgabe von Notaren. Sie garantieren, dass das Schriftstück formaljuristisch korrekt ist. Sie sind nicht verpflichtet, über Alternativen aufzuklären, die möglicherweise besser geeignet sein könnten, um den letzten Willen durchzusetzen.

Wenn’s ums Geld geht – oder um Schulden

Eine Erbschaft besteht in der Regel aus Geld und aus Sachvermögen. „Bei Geld, das auf Konten und in Sparbüchern oder in bar vorhanden ist, ist die Bewertung eindeutig. Nach Abzug eventuell vorhandener Schulden und Verbindlichkeiten steht der Betrag, der vererbt wird, fest“, sagt Thomas Rienecker, Sprecher des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands. „Bei Sachwerten und Immobilien wird es jedoch schnell etwas komplizierter.“ Hierbei orientiert man sich am Marktwert: bei Autos etwa durch Vergleich in Internetportalen, bei Schmuckstücken oder Kunstgegenständen muss oft ein Gutachter diesen schätzen.

Auch Schulden können vererbt werden. Das können beispielsweise Mietrückstände, Ratenkredite oder Verbindlichkeiten aus Darlehen sein. „Schulden des Erblassers werden vom Wert des Nachlasses abgezogen“, erläutert Rienecker. „Sollte unter dem Strich ein Minus herauskommen, können die Erben das Erbe ausschlagen – allerdings nur innerhalb von sechs Wochen, nachdem sie vom Erbfall erfahren haben.“

Für den guten Zweck: miteinander reden

Menschen, die mit dem Erbe einen guten Zweck unterstützen wollen, sollten sich persönlich mit dem Verein oder der Stiftung in Verbindung setzen, den oder die sie fördern wollen. „Dort erhält man allgemeinere Informationen und kann erste wichtige Fragen klären“, erläutert Susanne Anger, Sprecherin der Initiative Mein Erbe tut Gutes. Es ist möglich, genau zu bestimmen, für welchen Zweck das Vermächtnis oder das Erbe verwendet werden soll. „Gemeinnützige Organisationen und Stiftungen sind verlässliche Erben. Man sollte mit ihnen besprechen, ob die gewünschten Fördermöglichkeiten längerfristig existieren, damit der letzte Wille wirklich erfüllt werden kann“, rät Anger. Vereine und Stiftungen übernehmen mitunter auch Aufgaben, die auch sonst oft in die Verantwortung der Erben fallen: Beerdigung, Grabpflege, Wohnungsauflösung oder die Versorgung des geliebten Haustiers. Das persönliche Gespräch ist der beste Weg, um diese Möglichkeiten zu klären.

Eine rechtliche Beratung dürfen gemeinnützige Organisationen und Stiftungen nicht leisten. Oftmals vermitteln sie jedoch Kontakt zur Erbrechtsberatung oder geben Gutscheine für eine Erstberatung aus. „Ein schöner Nebeneffekt ist zudem: Gemeinnützige Organisationen und Stiftungen sind von der Erbschaftssteuer befreit“, so Anger. „Der zugeteilte Nachlass, egal ob klein oder groß, bewirkt Gutes und kommt eins zu eins an.“

Artikel ursprünglich erschienen unter www.das-prinzip-apfelbaum.de

Ich hoffe, dass auch andere so handeln und erkennen, wie dringend notwendig es ist, sich für den Naturschutz einzusetzen. Die Natur kann sich nicht für sich selbst einsetzen und sie wird mit Füßen getreten! Ich wünsche mir, dass die Menschen erkennen, dass die Schöpfung an sich ein kostbares Gut ist und nachhaltig bewahrt werden muss. Wir müssen dafür sorgen, dass dafür auch etwas Geld übrig bleibt.

Stefan Heitmann Portrait
Stefan Heitmann, pensionierter Lehrer aus Düsseldorf, hat EuroNatur in seinem Testament bedacht.