Testamentsspende

© Gregor Subic

Ein Testament für Europas Natur

Informationen zur Nachlassspende auf einen Blick

Sich mit dem eigenen Tod auseinander zu setzen, ist keine einfache Sache. Umso mehr danken wir Ihnen, dass Sie sich heute über die Möglichkeit einer Testamentsspende an EuroNatur informieren.

Mit einer Erbschaft oder einem Vermächtnis an EuroNatur unterstützen Sie die langfristige Planung unserer Projektaktivitäten für den europaweiten Naturschutz. Ihr Vermögen hilft uns, ein Europa zu erhalten, in dem es freifließende Flüsse, urwüchsige Wälder, vielfältige Kulturlandschaften und ausreichend Raum für wilde Tiere gibt. Testamentsspenden (die durch Erbschaften oder Vermächtnisse erfolgen können) schaffen ein wertvolles Fundament für einen wirksamen Naturschutz und damit weitreichende Perspektiven für Menschen und Natur. Was für eine Hommage an das Leben, was für eine starke Botschaft über den eigenen Tod hinaus!

In Politik, Wirtschaft und Gesellschaft fehlt es nach wie vor an entschlossenem Handeln, um die nötige Trendwende in Richtung einer lebenswerten Zukunft einzuleiten. Umso wichtiger ist es, selbst gegenzusteuern und die Welt verantwortungsvoll mitzugestalten – und das nicht nur zu Lebzeiten.

Auf dieser Seite finden Sie eine Sammlung von Informationen zum Einstieg in das Thema "Testamentsspende für die Natur". Andere Menschen lassen Sie an ihrem Umgang mit einer aktiven Nachlassgestaltung teilhaben. Wir laden Sie ein, sich inspirieren zu lassen, um mit der Zeit Ihre ganz individuelle Herangehensweise zu entwickeln. Für einen persönlichen Austausch ist Frau Günther unter Telefon 07732 9272 17 oder via eMail gerne für Sie da. 

 

Wissenswertes rund um das Thema Erbschaft

Eine Einschätzung von Rechtsanwältin Friederike Siegmann

"Durch eine letztwillige Verfügung können wir über unser individuelles Leben hinaus etwas bewirken und für Menschen und Dinge, die uns wichtig sind, Sorge tragen. Das ist nicht selbstverständlich und nicht in jeder Rechtsordnung so. Diesen Freiraum können Sie bewusst für die Verwirklichung Ihrer Ideen nutzen.

Mein persönlicher Wunsch aufgrund meiner langjährigen Beratungs- und Streitpraxis in Erbschaftssachen ist: Helfen Sie Streit zu vermeiden, indem Sie Ihre Vorstellung juristisch klar und eindeutig formulieren oder formulieren lassen. Damit ersparen Sie den Personen bzw. Institutionen, die Sie begünstigen möchten, Probleme. Und Sie haben die Befriedigung zu wissen, dass Sie mit Ihrem Vermögen gezielt dort etwas bewirken, wo dies für Sie sinnvoll ist und Ihnen Freude macht."

Grundlegende Fakten rund um Nachlassplanung und Testamentsspende

  • Die gesetzliche Erbfolge: Brauche ich ein Testament?

    In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch, wer im Todesfall erbt, wenn kein Testament vorhanden ist. Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt allein Blutsverwandte, Adoptivkinder, Ehepartnerinnen und -partner oder den Staat.

    Wer eine gemeinnützige Organisation bedenken möchte, muss dies mit einem Testament regeln. Nur mit einem Testament wird die gesetzliche Regelung außer Kraft gesetzt, so dass Sie gemeinnützig vererben können. Ausgenommen ist davon der Pflichtteil, auf den Ehe- und eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner, Kinder, Adoptivkinder und Eltern einen Anspruch haben. In komplizierten Fällen empfiehlt sich eine juristische oder auch steuerliche Beratung (Notar, Rechtsanwältin, Steuerberaterin).

    Weitere Informationen finden Sie

  • Welches ist die passende Form für mein Testament?

    Das notarielle Testament

    ist grundsätzlich empfehlenswert. Der Notar weiß genau, worauf zu achten ist und wie spätere Unklarheiten vermieden werden. Auch erspart das notarielle Testament den Erben in manchen Fällen den teuren Erbschein. Und es kann nicht verloren gehen, wenn Sie es beim Nachlassgericht hinterlegen. Die Gebühren für die Hinterlegung sind gering.

    Das private Testament

    ist ebenfalls möglich, muss dann aber Wort für Wort eigenhändig ge- und unterschrieben sein, Ort und Datum enthalten sowie als Testament eindeutig erkennbar sein. Das gemeinschaftliche Testament von Ehegatten muss nur von einer Person geschrieben (ebenfalls handschriftlich!), aber von beiden mit Ort und Datum unterschrieben werden. 

    Aufgepasst! Alle Erben, Erbinnen und sonstigen Begünstigten müssen mit vollem Namen und Adresse genannt sein, damit sie eindeutig identifizierbar sind. Der Aufbewahrungsort sollte gut überlegt sein, damit das Testament nicht in unbefugte Hände gerät, aber im Todesfall zuverlässig gefunden wird. Da dies schwierig zu bewerkstelligen ist, empfiehlt sich die Hinterlegung beim Nachlassgericht auch für private Testamente.

    Weitere Informationen finden Sie im zweiten Video auf unserer Seite "Wie schreibe ich ein Testament?"

    Wenn sie EuroNatur in Ihrem Testament bedenken wollen, verwenden Sie bitte diese Bezeichnung: 

    EuroNatur - Stiftung Europäisches Naturerbe
    Westendstraße 3
    78315 Radolfzell am Bodensee
    Deutschland

     

  • Vermachen oder Vererben? Klingt ähnlich, ist aber nicht dasselbe

    Erbschaft

    Der Begriff „Erbschaft“ bezeichnet im deutschen Erbrecht die gesamte Rechtsposition (Vermögen) einer verstorbenen Person, also des Erblassers. Der Erbe, die Erbin (oder die Erbengemeinschaft) ist Gesamtrechtsnachfolger oder -nachfolgerin. Die Erben müssen auch für Nachlassverbindlichkeiten (Schulden) des Erblassers oder der Erblasserin einstehen.

    Vermächtnis

    Das Vermächtnis umfasst genau definierte Vermögenswerte aus der Erbmasse, wenn etwa jemand eine bestimmte Geldsumme, einen Sparvertrag, Wertpapiere oder andere genau und identifizierbar bezeichnete Gegenstände erhalten soll, ohne selbst Erbe zu werden. Eine Person, der etwas vermacht wurde, bezeichnet man als Vermächtnisnehmerin oder Vermächtnisnehmer. 

    Weitere Informationen finden Sie im ersten Video auf unserer Seite "Wie schreibe ich ein Testament?"

  • Kann ich auch mehrere Erbende oder Vermächtnisnehmende einsetzen?

    Dass Erblassinnen und Erblasser ihren Nachlass auf mehrere Erben aufteilen, und zudem Vermächtnisnehmende benennen, kommt häufiger vor. Achten Sie auf unmissverständliche Formulierungen, so dass die Rollen als Erbende oder Vermächtnisnehmende klar unterschieden werden können. 

    Weitere Informationen finden Sie im dritten Video auf unserer Seite "Wie schreibe ich ein Testament?"

  • Erben-Rechner

    Der Erben-Rechner von „Mein Erbe tut Gutes“ kann Ihnen helfen, Ihre persönliche Situation einzuschätzen. Er zeigt Ihnen, wer derzeit erbberechtigt ist und berechnet die Erbquote. Außerdem erfahren Sie, wie hoch die Pflichtteile sind und über welchen Betrag Sie frei verfügen können. Der Erbenrechner funktioniert ohne die Eingabe von persönlichen Daten, damit Sie anonym bleiben können.

    Zum  Erben-Rechner

  • Brauche ich einen Testamentsvollstrecker/ eine Testamentsvollstreckerin?

    Die Anordnung der Testamentsvollstreckung empfiehlt sich

    1. dann, wenn Ihr zu vererbendes Vermögen aus verschiedenen Vermögensgegenständen besteht, zum Beispiel aus Immobilien, Bankguthaben, Wertpapieren, Beteiligungen etc. oder sich ganz oder teilweise im Ausland befindet;
    2. und vor allem dann, wenn Sie mehrere Erbinnen oder Erben einsetzen wollen und/oder einzelne oder mehrere Personen mit bestimmten Vermögenswerten aus dem Nachlass bedenken wollen (Vermächtnisse);
    3. aber auch dann, wenn Sie z.B. die Erbeinsetzung mit Auflagen verbinden wollen.
       

    Der Testamentsvollstrecker oder die Testamentsvollstreckerin muss Ihren testamentarisch geäußerten Willen so getreu wie möglich erfüllen, dafür haftet er oder sie persönlich. Testamentsvollstreckende nehmen den Nachlass in Besitz, erfüllen die Vermächtnisse und sorgen für die dauerhafte Erfüllung der Auflagen. Sie verteilen auch den Nachlass entsprechend Ihrer letztwilligen Verfügung, ggf. nach vorheriger Verwertung einzelner Vermögensgegenstände an die Erben.

    Sie können die Person des oder der Testamentsvollstreckenden in Ihrer letztwilligen Verfügung bestimmen. Im Interesse einer sorgfältigen, raschen und verantwortungsbewussten Abwicklung empfiehlt es sich, eine rechts- und sachkundige juristische oder natürliche Person zu benennen, auch damit nicht doppelte Kosten sowohl für die Testamentsvollstreckung als auch den beigezogenen Rechtsbeistand entstehen.

    Wenn Sie EuroNatur als Testamentsvollstreckerin einsetzen, sind dort in jedem Fall solche Personen verfügbar.

    Aufgepasst! Wenn Sie eine Testamentsvollstreckung wünschen, ordnen Sie diese in Ihrem Testament an. Sollten Sie dafür eine bestimmte natürliche oder juristische Person vorsehen, erwähnen Sie diese in einem gesonderten Satz. Nur so bleibt Ihre Anordnung gültig, auch wenn die genannte Person aus irgendwelchen Gründen nicht mehr zur Verfügung steht.

  • Wie ändere ich mein Testament?

    Änderungen im Testament sind jederzeit und ohne Begründung möglich – soweit Sie nicht durch Regelungen in einem gemeinschaftlichen Testament oder Erbvertrag gebunden sind. Bei einem von Ehegatten gemeinschaftlich errichteten Testament kann aber streitig werden, ob es einseitig geändert werden kann. Deshalb sollte die Möglichkeit der Testamentsänderung bereits im Testament geregelt werden.

    Aufgepasst! Gültig ist stets der zuletzt abgefasste Text. Dennoch sollten Sie sich bereits amtlich hinterlegte Testamente bei Änderungen auf jeden Fall herausgeben lassen.

    Weitere Informationen finden Sie im zweiten Video auf unserer Seite "Wie schreibe ich ein Testament?"

  • Erbt der Staat mit, wenn ich EuroNatur im Testament bedenke?

    Nein! Da die EuroNatur Stiftung aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit von der Erbschaftssteuer befreit ist, wird vererbtes oder vermachtes Vermögen ohne Steuerabzug ausschließlich für den Stiftungszweck verwendet. Das heißt, Sie können sicher sein, dass Ihre Testamentsspende dort ankommt, wo sie etwas bewirkt. Das gilt für Erbschaften ebenso wie für Vermächtnisse.

  • Ist mein Vermögen nicht zu klein für eine Testamentsspende?

    Sie können den Erhalt des Europäischen Naturerbes bereits mit Beträgen von 1.000 oder 2.000 Euro aus Ihrem Nachlass wirksam fördern. Jede Unterstützung zählt - es gibt keine Mindestbeträge, um eine gemeinnützige Organisation wie EuroNatur in Ihrem Letzten Willen mit einem Vermächtnis zu bedenken. Da EuroNatur vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt wurde, ist unsere Stiftung von der Erbschaftssteuer befreit, so dass Ihre testamentarische Zuwendung in vollem Umfang der grenzüberschreitenden Naturschutzzusammenarbeit in Europa zugutekommt. 

  • Wie schreibe ich ein Testament?

    Sie finden auf unserer Unterseite Videos und Texte mit praktischen Ratschlägen zu Ihrer Nachlassgestaltung.

EuroNatur - Stiftung Europäisches Naturerbe

Wir leiten Projekte zum Schutz bedrohter Arten und wertvoller Lebensräume in ganz Europa. Wir glauben an das harmonische Zusammenleben von Mensch und Natur. Wir kooperieren über Grenzen hinweg. Wir unterstützen die Menschen in ihrem Ruf nach Veränderung. Klicken Sie auf ein Bild, um mehr zu erfahren.

Wir bekommen keine Hilfe von den Regierungen, sondern wir müssen selbst sehen, wie wir unsere Naturschutzaktivitäten finanzieren. Ich schätze am meisten, dass ihr wirklich zu uns kommt, mit uns redet und uns zuhört. EuroNatur sagt nicht: ‚Hier ist unser Konzept, setzt das um‘, sondern ihr seht unsere Vision und helft uns, diese Vision zu verwirklichen. So etwas findet man selten.

Daniela Zaec im Portrait Daniela Zaec von unserer nordmazedonischen Partnerorganisation Macedonian Ecological Society arbeitet seit vielen Jahren erfolgreich mit EuroNatur zusammen.

Sichtbare Naturschutzerfolge

Seit der Gründung im Jahr 1987 hat EuroNatur eine bedeutende Fläche wertvoller Naturgebiete durch Kauf oder Pacht vor der Zerstörung gesichert. In über 15 europäischen Ländern haben wir wesentliche Beiträge zur Einrichtung von Großschutzgebieten geleistet.  Dazu gehören zahlreiche Schutzgebiete am Grünen Band Europa wie der Kemeri Nationalpark in Lettland, der Donau-Drau-Nationalpark in Ungarn, der Shar Nationalpark in Nordmazedonien sowie die Nationalparke Prespa und Shebenik-Jablanica in Albanien.

Eine aktuelle Übersicht unserer Aktivitäten gibt Ihnen unser Geschäftsbericht. Informationen zu unserer Mission und Arbeitsweise finden Sie hier.

Vertrauenswürdig und transparent

Klicken Sie auf ein Bild, um es zu vergrößern. In unserem jährlich veröffentlichten Geschäftsbericht finden Sie detaillierte Angaben zur Transparenz von EuroNatur. 

Wir tragen das Erbschaftssiegel

Erbschaftssiegel

Die Initiative „Mein Erbe tut Gutes“ hat im Jahr 2020 ein Erbschaftssiegel herausgegeben, das für Seriosität in diesem sensiblen Bereich steht. Auch EuroNatur trägt die Auszeichnung und verpflichtet sich damit – wie alle anderen Organisationen und Stiftungen, die das Siegel nutzen –  den elf Richtlinien, gegliedert in die drei Abschnitte:

  • Wahrung der freien Entscheidung

  • Sorgfalt und Respekt im Umgang mit Ihrem Erbe

  • Wahrung aller gesetzlichen Vorgaben und höchster Transparenz

Die vollständigen Richtlinien finden Sie unter www.erbschaftssiegel.de

Ich habe das Gefühl, dass ich bei EuroNatur nicht nur eine Nummer bin und regelmäßige Abbuchungen stattfinden. Wenn ich Fragen habe, werden die auch beantwortet. Ich muss mich weder mit Lob noch mit kritischen Fragen zurückhalten. In persönlichen Gesprächen hatte ich immer das Gefühl, Frau Günther oder auch Herr Schwaderer sind engagiert in der Sache, aber auch wirklich interessiert an den Menschen, die die Stiftung unterstützen. Bei EuroNatur finde ich dieses kleine Bisschen mehr, das es ausmacht.

Regina Harten und Ihr Ehemann Rolf Harten haben EuroNatur in ihrem Testament bedacht.

Mein Erbe tut Gutes – das Prinzip Apfelbaum

Mein Erbe tut Gutes Logo

Seit Januar 2016 ist EuroNatur Mitglied der Initiative "Mein Erbe tut Gutes - das Prinzip Apfelbaum", die potenziellen Erblassern Rat und Orientierung zur aktiven Testamentsgestaltung gibt und zeigt, wie Testamentsspenden die erfolgreiche Arbeit gemeinnütziger Organisationen nachhaltig sichern.

 „Was bleibt von mir, wenn ich nicht mehr bin?“ Dieser Frage stellen sich in großer Offenheit auch elf bekannte Persönlichkeiten – u.a. Günter Grass, Anne-Sophie Mutter, Richard von Weizsäcker und Margot Käßmann. Die entstandenen Kurzfilme sind Teil einer Ausstellung, die derzeit durch Deutschland tourt.

Elf Persönlichkeiten zur Frage "Was bleibt" - Das Prinzip Apfelbaum

Screenshot aus "11 Persönlichkeiten zur Frage Was bleibt" - Mein Erbe tut Gutes
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Testamentsspender-Ehepaar Schaad im Interview

Karin und Gerhard Schaad lieben die Natur und werden gerne selbst aktiv, um etwas zum Naturschutz beizutragen. Sie haben bis jetzt keinen Moment daran gezweifelt, dass es die richtige Entscheidung war, EuroNatur in ihrem Testament zu bedenken.

Es gibt ja viele förderungswürdige Projekte. Warum haben Sie sich dafür entschieden, mit Ihrem Testament den Naturschutz zu unterstützen? 

Karin Schaad: Wir haben keine Erben ersten Grades. Dadurch, dass wir große Naturfreunde sind, war es für uns naheliegend, dass unser Erbe einmal für den Naturschutz eingesetzt werden soll. Wir sind Teil der Natur, damit bedeutet diese Entscheidung eigentlich eine Liebe zum Leben und unser Erbe kommt vielen Menschen zugute.

Karin und Gerhard Schaad
© privat
Sie haben EuroNatur in Ihrem Testament bedacht. Woher kommt dieses große Vertrauen in die Arbeit der Stiftung?

Karin Schaad: Ich finde es wunderbar, dass EuroNatur darauf achtet, dass die Menschen in den Projektgebieten auf naturverträgliche Weise ihren Lebensunterhalt verdienen können. Dass man nicht versucht, irgendwelche Naturschutzgebiete gegen die Interessen der Menschen durchzudrücken. Überzeugend finde ich auch die große Transparenz: Man kann jeden kennenlernen und sich auch die Gebiete anschauen. Es geht bei EuroNatur so familiär zu.

Gerhard Schaad: Das empfinde ich genauso. Die Nachweisführung über die Verwendung der Spenden ist überzeugend und die Spenderbetreuung ist hervorragend. Man spürt das Engagement der Mitarbeiter bis hin zur Geschäftsführung. Wir merken, dass die Leute hinter ihrer Tätigkeit stehen. Ich habe auch großes Vertrauen in das Wirtschaften bei EuroNatur. Ich würde ungern jemandem etwas vererben, der mit dem Erbe große Verwaltungskosten deckt oder sich große Gehälter für die Geschäftsführung abzweigt.

Viele schreckt allein die Vorstellung schon ab, ein Testament zu verfassen, weil es dabei Einiges zu beachten gibt. Hatten Sie Unterstützung?

Karin Schaad: Vor Jahren habe ich einmal einen Notar aufgesucht. Der konnte gar nicht verstehen, dass ich ein Testament für die Natur aufsetzen will. Dann hat der mir eine Rechnung geschickt, obwohl noch gar nichts passiert war. In der Folge haben wir uns lieber selbst nochmal mit schriftlichem Infomaterial auseinandergesetzt, so dass mein Mann und ich einen ersten Entwurf aufsetzen konnten. Zur Sicherheit haben wir bei EuroNatur um Unterstützung gebeten und erhielten die Kontaktdaten einer Rechtsanwältin. Sie hat uns noch ein paar Empfehlungen gegeben, damit es nicht zu Unklarheiten kommt. Zum Beispiel muss definiert sein, wer der Haupterbe ist. Wenig später konnten wir das Testament beim Amtsgericht hinterlegen.

Fühlen Sie sich manchmal ohnmächtig angesichts der Naturzerstörung, die überall stattfindet?

Gerhard Schaad: Ja, durchaus. Ich habe global gesehen keine große Hoffnung, dass die Menschheit noch die Kurve kriegt und in der Lage ist, wieder gut zu machen, was wir mit der Lebens- und Wirtschaftsweise unserer Zivilisation angerichtet haben. Aber ich würde mir einfach schlecht vorkommen, den Naturschutz nicht weiter zu unterstützen, auch wenn die Mittel begrenzt sind. Es ist an der Zeit, sich für den Naturschutz zu engagieren, wenn man die Möglichkeit dazu hat.

Karin Schaad:  Ich glaube auch nicht, dass ich hier noch eine grundlegende Veränderung miterlebe. Ich möchte aber wenigstens dazu beitragen, Weichen so zu stellen, dass etwas von der Artenvielfalt übrigbleibt.

Welche Botschaft verknüpfen Sie mit Ihrer Testamentsspende an EuroNatur?

Karin und Gerhard Schaad: Machen Sie weiter so!

Interview: Katharina Grund

Ihre Ansprechpartnerin zum Thema Testamentsspende

Portrait Sabine Günther
© Kerstin Sauer


EuroNatur Stiftung
Frau Sabine Günther
Westendstr. 3
78315 Radolfzell
Deutschland

sabine.guenther(at)euronatur.org 

Tel: +49 7732 9272 17

"Wie schreibe ich ein Testament?"

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