EuGH-Urteil: Keine Aufweichung des Wolfsschutzes

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Genehmigungen zum Abschuss von Wölfen enge Grenzen gesetzt. Die Richter kamen in ihrem Urteil vom 10. Oktober zu dem Schluss, dass strenge Bedingungen erfüllt sein müssen, um Wölfe zum Abschuss freizugeben.

Wölfe liegen auf einem Felsen im Wald

In manchen Teilen Europas steigen die Wolfsbestände. Eine Aufweichung ihres Schutzes könnte viele Wolfspopulationen aber wieder bedrohen - umso wichtiger ist das EuGH-Urteil!

© Wolf Steiger

Die Stimmungsmache gegen Wölfe in Europa ist in den letzten Jahren, parallel zur Wiederbesiedlung ehemaliger Lebensräume durch die Tiere, stark gewachsen. In Finnland etwa hatte die Umweltbehörde des Landes bereits im Jahr 2015 Jagdlizenzen ausgestellt, die den Abschuss von Wölfen erlaubten. Dagegen hatte eine finnische Naturschutzorganisation geklagt und nun vor dem EuGH Recht bekommen.

Die Luxemburger Richter verwiesen in ihrem Urteil auf die strengen Auflagen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (nach der der Wolf geschützt ist) und schlussfolgerten, dass Abschüsse selektiv und gezielt sein müssten. Wölfe dürften in Europa nur dann geschossen werden, wenn Behörden ein klares Ziel definieren könnten und die Abschüsse diesem Ziel nachweisbar dienen würden. Dies gilt zum Beispiel bei mehrfachen Weidetierrissen trotz Herdenschutzmaßnahmen.

Magdalena Kulisch, Wolf-Projektleiterin bei EuroNatur äußert sich positiv zum EuGH-Urteil: „Mit dem Richterspruch haben die Forderungen nach einer Aufweichung des strengen Schutzes der Wölfe einen deutlichen Dämpfer erhalten. Pauschale Abschüsse, wie sie teilweise auch in Deutschland gefordert werden, sind nicht rechtskonform.“

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