Kritik an Umsetzung der EU-Agrarreform

Leistungen für den Umwelt- und Tierschutz in der Landwirtschaft müssen ausreichend gefördert werden!

© Thomas Schuhmacher

Verbände fordern Minister Friedrich auf, Zusagen einzuhalten

Mehr Zahlungen für Umwelt- und Tierschutzleistungen umschichten. Keine Pestizide und Zwischenfrüchte auf ökologischen Vorrangflächen

 

Gemeinsame Pressemitteilung von EuroNatur, AbL e.V., BUND und Bund Naturschutz vom 06.02.2014


Berlin. Verbände aus Umweltschutz und Landwirtschaft haben vor einem herben Rückschritt in der deutschen Agrarpolitik gewarnt. Der vorgelegte Gesetzentwurf von Bundeslandwirtschaftsminister Hans-Peter Friedrich zur Umsetzung der EU-Agrarreform widerspreche wichtigen Zusagen des Bundes und des bayerischen Ministerpräsidenten zur Finanzierung insbesondere von Umwelt- und Tierschutzleistungen in der Landwirtschaft.

„Im Gesetzentwurf des Ministers zur Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland fehlen 200 Millionen Euro jährlich für den Umwelt und Tierschutz“, sagte Lutz Ribbe, naturschutzpolitischer Direktor der Stiftung EuroNatur. „Die Minister von Bund und Ländern und auch der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer haben diese Summe zugesagt, um Kürzungen von EU-Geldern in diesem Bereich abzumildern. Es ist inakzeptabel, dass Minister Friedrich diese Mittel jetzt einstreichen will“, ergänzte Ribbe.

„Wir fordern Minister Friedrich auf, für Leistungen im Umwelt- und Tierschutz von Bauern mindestens doppelt so viel von den allgemeinen Direktzahlungen der EU umzuschichten, wie in seinem Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Agrarreform bisher vorgesehen ist“, ergänzte Maria Heubuch, Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und Milchbäuerin im Allgäu. Der Gesetzentwurf sehe bisher nur eine Umschichtung von 4,5 Prozent vor. Eine Verdoppelung dieses Satzes würde den zugesagten 200 Millionen Euro entsprechen. „Brüssel ermöglicht sogar 15 Prozent Umschichtung. Wir müssen den Spielraum der EU-Agrarreform in den nächsten Jahren ausschöpfen“, so Heubuch.

Außerdem forderten die Verbände eine Änderung des Gesetzentwurfes auch bei der Definition der „ökologischen Vorrangflächen“, die Landwirte ab 2015 bereitstellen müssen. „Wie der Name schon sagt, sollen auf den ökologischen Vorrangflächen die Natur und die Umwelt Vorrang haben. Pestizide und Mineraldünger haben auf diesen Flächen nichts zu suchen. Ebensowenig wie ein Zwischenfruchtanbau oder eine Winterbegrünung, die für die biologische Vielfalt keinen Mehrwert bringen“, mahnte Jochen Dettmer, agrarpolitischer Sprecher des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). „Auch beim Grünland fordern wir einen wirksameren Schutz auf Ebene der Betriebe, als das im Gesetzentwurf bisher vorgesehen ist. Wir haben schon zu viel Wiesen und Weiden verloren“, so Dettmer.

 

Pressekontakt:

EuroNaturEuskirchener Weg 39, 53359 Rheinbach/BonnTel.: 02226-2045, Lutz.Ribbe@euronatur.org Ansprechpartner: Lutz Ribbe


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59065 Hamm
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10179 Berlin,
Tel. 030-27586-464,
presse@bund.net,
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