Verspielt Slowenien Vorreiterrolle im Vogelschutz?

Bislang galt die Jagdgesetzgebung Sloweniens als vorbildlich. Nur sechs Vogelarten dürfen dort offiziell bejagt werden. Doch genau diese Vorreiterrolle steht jetzt auf dem Spiel. Der slowenische Jagdverband drängt das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, die Liste der zur Jagd freigegebenen Vögel um sieben Arten zu erweitern. Zur Debatte stehen Bekassine, Krickente, Ringeltaube, Waldschnepfe, Blässhuhn, Birkhuhn und Kormoran.

Eine solche Änderung des Jagdgesetzes würde gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie verstoßen. So darf das Birkhuhn in Slowenien nach Anhang IIB der Richtlinie nicht bejagt werden. Zudem nehmen die Populationen anderer aufgeführter Arten, wie die der Bekassine und der Waldschnepfe, europaweit drastisch ab, was diese Arten laut EU-Gesetzgebung ebenfalls von der Jagd in den EU-Mitgliedsländern ausschließt. Zudem ziehen Blässhuhn und Krickente bereits sehr früh in die Sommerquartiere und würden durch die Änderungen bereits während des Zuges bejagt werden. Auch dies verstieße gegen die europäischen Regeln. 

Sollten die slowenischen Behörden dem Antrag stattgeben, wäre das ein verheerendes Signal für den Vogelschutz in Europa. Denn die geplanten Gesetzesänderungen würden nicht nur die EU-Vogelschutzrichtlinie unterwandern. Sie drohen auch die Bestände in anderen Ländern Europas zu schädigen, da Slowenien ein wichtiges Zugvogelrastgebiet entlang der östlichen Adriaküste ist. Gemeinsam mit seinem Partner DOPPS (Slowenischer Vogelschutzbund) setzt sich EuroNatur mit intensiver Lobbyarbeit dafür ein, die Gesetzesänderung zu verhindern.


Lesen Sie mehr über die EuroNatur-Projekte gegen die Vogeljagd

 

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