Vorrang für die Natur

Die Anlage von Ökologischen Vorrangflächen in der Agrarlandschaft bildet das Herzstück des sogenannten „Greenings“ innerhalb der europäischen Agrarreform. Ziel ist es, die Landwirtschaft in Europa umweltfreundlicher zu gestalten. Jetzt kommt es darauf an, dass die Reform in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sinnvoll umgesetzt wird.

Artenreiche blühende Wiese
© Katharina Grund

Mit einem gemeinsamen Positionspapier haben sich das Bundesamt für Naturschutz (BfN), das Umweltbundesamt (UBA) und die Kommission Landwirtschaft am Umweltbundesamt (KLU) in die laufende Diskussion eingeschaltet.

Das Positionspapier zeigt auf, welche Regelungen nötig sind, damit Ökologische Vorrangflächen wie Brachflächen, Blühstreifen oder Feldhecken tatsächlich zu einer grüneren Landwirtschaft beitragen und helfen, unsere Lebensgrundlagen zu schützen. „Vor dem Hintergrund, dass die EU mit zunächst fünf Prozent Ökologischen Vorrangflächen deutlich unter den aus ökologischer Sicht zu stellenden Forderungen geblieben ist, ist unbedingt sicherzustellen, dass diese fünf Prozent bestimmte ökologische Mindestkriterien erfüllen“, heißt es in dem Papier. Dazu gehört unter anderem der Ausschluss von Pestiziden und Düngemitteln.

Die KLU ist ein Gremium unabhängiger Experten. Sie berät das Umweltbundesamt mit konkreten Vorschlägen zu einer umweltgerechten Landwirtschaft. Der Naturschutzpolitische  Direktor von EuroNatur, Lutz Ribbe, ist Vorsitzender dieses Gremiums. 

Zum Positionspapier
 

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