++ Neuer Bericht: So viel müssen fünf ausgewählte EU-Mitgliedstaaten investieren, um die Natur wiederherzustellen ++ Mitgliedstaaten in der letzten Phase zur Fertigstellung ihrer nationalen Wiederherstellungspläne ++ Mindestens 10 % des nächsten EU-Haushaltes für biologische Vielfalt notwendig ++
Der Erhalt von extensiv genutzten Wiesen und Weiden ist entscheidend, um die Biodiversitätskrise in Europa zu meistern.
© Antal Molnar
Europa kann es sich nicht leisten, seine Natur zu vernachlässigen. Doch genau dies droht aktuell zu geschehen...
© Antal MolnarGemeinsame Pressemitteilung von EuroNatur und CEE Bankwatch Network
Brüssel, Radolfzell – Nur noch drei Monate, dann müssen die EU-Mitgliedstaaten ihre nationalen Wiederherstellungspläne vorlegen. EuroNatur und Bankwatch warnen, dass die Umsetzung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur ohne ausreichende zweckgebundene öffentliche Mittel nicht möglich sein wird. In einem neuen Bericht (auf Englisch), der heute bei einer Veranstaltung im Europäischen Parlament vorgestellt wurde, betonen die Organisationen, dass viele nationale Wiederherstellungspläne ohne angemessene EU-Finanzierung unwirksam sein könnten und es nicht gelingen würde, alle geschädigten Ökosysteme bis 2050 wiederherzustellen. Da der lang erwartete Finanzierungsbericht der Europäischen Kommission für 2025 noch aussteht, fehlen den Regierungen derzeit wesentliche Leitlinien zu Investitionsbedarf und Finanzierungswegen.
Der Bericht „Unlocking nature financing: National cost estimates for effective nature restoration” liefert eine systematische Bewertung der Wiederherstellungskosten für Kroatien, Estland, Ungarn, Lettland und Polen. Er soll die Länder bei ihrer nationalen Wiederherstellungsplanung unterstützen. Der Bericht, der den Zeitraum von 2024 bis 2032 abdeckt, analysiert vier wichtige terrestrische Ökosystemtypen: Küsten- und Binnenfeuchtgebiete, Flüsse, Seen und Auenlebensräume, Grasland sowie Wälder und Waldgebiete.
Im Hinblick auf die Einreichungsfrist für die nationalen Wiederherstellungspläne am 1. September, sind nur wenige Pläne weit fortgeschritten. Vielen fehlen noch ausreichend detaillierte, wissenschaftlich fundierte Ziele sowie Klarheit hinsichtlich der Finanzierung. Mehrere Mitgliedstaaten haben Bedenken hinsichtlich der Verfügbarkeit von Mitteln für die Renaturierung geäußert. Die bevorstehenden nationalen und regionalen Partnerschaftspläne im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2028–2034 bieten jedoch eine entscheidende Gelegenheit, zweckgebundene EU-Mittel für die biologische Vielfalt in die nationalen MFR-Mittelzuweisungen einzubetten und den Rückgang der natürlichen Lebensräume in der EU umzukehren. Derzeit befinden sich 81 Prozent dieser Lebensräume in einem schlechten oder sehr schlechten Zustand.
„Unsere Ergebnisse zeigen, dass nationale Wiederherstellungspläne ohne angemessene Finanzierung Gefahr laufen, rein deklaratorischer Natur zu sein und nicht ehrgeizig genug sind, um den Zustand von Arten und Lebensräumen zu verbessern – was ja das Hauptziel der Verordnung zur Wiederherstellung der Natur ist“, sagt Tess Hartmann-Hergott, EU Policy Officer für Biodiversitätsfinanzierung bei EuroNatur. „In allen fünf von uns untersuchten Ländern fallen die folgenden Hürden besonders auf: Die EU-Finanzierung ist unzureichend, obwohl viele Mitgliedstaaten darauf angewiesen sind und die Wiederherstellungsbemühungen beschleunigt werden müssen. Veraltete Lebensraumdaten machen eine zuverlässige Planung unmöglich und uneinheitliche Verwaltungskapazitäten drohen, die Umsetzung in der gesamten Union zu fragmentieren. Wenn diese Lücken nicht dringend geschlossen werden, wird die EU ihre Natur-Wiederherstellungsziele nicht erreichen.“
Um diese Lücken zu schließen, haben EuroNatur und Bankwatch unter anderem die folgenden umsetzbaren Empfehlungen formuliert:
- Verpflichtungen zur Renaturierung in die EU-Haushaltsplanung integrieren, um stärkere Synergien zwischen der Renaturierung- und der EU-Haushaltsplanung zu schaffen.
- Wissenschaftlich fundierte Renaturierung priorisieren, anstatt sich ausschließlich auf Kosteneffizienz zu konzentrieren.
- In Verwaltungskapazitäten investieren, um lokale und regionale Behörden in die Lage zu versetzen, die erforderlichen Bewertungen durchzuführen, die Verordnung zur Renaturierung umzusetzen und Veränderungen der Lebensraumbedingungen zu überwachen.
- Mindestens 10 Prozent des MFR für die biologische Vielfalt bereitstellen, um eine ausreichende und vorhersehbare Finanzierung für Renaturierungsprojekte in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen.
- Das LIFE-Programm (auf Englisch) als spezielles Instrument der EU für den Naturschutz sollte beibehalten und gestärkt werden, einschließlich der Unterstützung grenzüberschreitender Projekte und des Austauschs bewährter Verfahren.
„Europas Renaturierungsziele sind mehr als nur politische Ziele, sie sind eine Rettungsleine für unsere gemeinsame Zukunft“, sagt Valters Kinna, Campaigner für Biodiversität bei CEE Bankwatch Network. „Die Renaturierung der Natur ist eine Investition in das Wohlergehen, die Gesundheit und die wirtschaftliche Sicherheit der Menschen. Gesunde Ökosysteme sorgen für sauberes Wasser, fruchtbare Böden, Bestäubung, Klimaresilienz sowie Schutz vor Überschwemmungen und Dürren. Gleichzeitig fördern sie nachhaltige Lebensgrundlagen und senken die langfristigen Kosten der Umweltzerstörung. Öffentliche Mittel sind dafür unverzichtbar. Die Verhandlungen über den MFR bieten den Mitgliedstaaten eine einmalige Gelegenheit, ausreichende EU-Mittel für die Renaturierung zu sichern. Dies ist eine Voraussetzung dafür, dass die EU ihre Renaturierungsziele erreicht und die natürlichen Systeme schützt, von denen unsere Gesellschaften abhängen.“
Hintergrundinformationen:
- Link zum Bericht
- Die im Jahr 2024 verabschiedete Verordnung zur Wiederherstellung der Natur ist ein einzigartiges Rechtsinstrument, das darauf abzielt, das Naturerbe Europas durch verbindliche Wiederherstellungsziele für bestimmte Lebensräume und Arten wiederherzustellen. Das Ziel besteht darin, bis zum Jahr 2050 alle geschädigten Ökosysteme wiederherzustellen.
- Parallel dazu verhandelt die EU über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (2028–2034). Nach der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen neuen Struktur wird ein Teil dieses Budgets auf der Grundlage der nationalen und regionalen Partnerschaftspläne der Mitgliedstaaten zugewiesen. Diese Verhandlungen – zusammen mit der Ausarbeitung der nationalen Wiederherstellungspläne sowie der nationalen und regionalen Partnerschaftspläne – bieten eine entscheidende Gelegenheit, der Natur Vorrang einzuräumen und sicherzustellen, dass die Haushaltsplanung mit den Zielen der Naturwiederherstellung und dem Finanzierungsbedarf in Einklang steht.
Bilder:
Das beigefügte Bildmaterial darf im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung und unter Angabe des Urheberrechts einmalig kostenlos verwendet werden. Hochaufgelöstes Bildmaterial ist auf Anfrage erhältlich.
Pressekontakte:
Anika Konsek, Projekt-Kommunikationsmanagerin, EuroNatur-Stiftung, E-Mail: anika.konsek(at)euronatur.org
Valters Kinna, Campaigner für Biodiversität, CEE Bankwatch Network, E-Mail: valters.kinna(at)bankwatch.org
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