Internationaler Protest gegen belgischen Kraftwerksinvestor, der Flussschützerinnen in Bosnien-Herzegowina bedroht

SLAPP-Klage gegen zwei junge Frauen aus Bosnien-Herzegowina

junge Aktivistinnen

Die beiden jungen Aktivistinnen, Sunčica Kovačević (links) und Sara Tuševljak wurden mit einer SLAPP-Klage konfrontiert.

© ACT
Kleinwasserkraftwerk in Bosnien-Herzegowina

Die Kasindolska in Istočno Sarajevo, die durch die Kleinwasserkraftwerke von Green Invest verwüstet wurde.

© Jakub Hrab/Arnika
zerstörter Fluss in Bosnien-Herzegowina

Die Zerstörung des Flusses Kasindolska durch den belgischen Investor

© Robert Oroz

Heute schickten 130 Organisationen den beigefügten offenen Brief an die diplomatischen Vertretungen Belgiens, den Botschafter der EU in Bosnien-Herzegowina und andere internationale Institutionen. Damit drücken sie ihre massive Sorge gegenüber den Aktivitäten des belgischen Unternehmens Green Invest und seiner bosnischen Tochter BUK d.o.o. aus. Diese betreibt ein Kleinwasserkraftwerk an der Kasindolska südlich von Sarajewo. Green Invest/BUK d.o.o. brachten Verleumdungsklagen gegen zwei junge bosnische Aktivistinnen ein, die öffentlich über die Umweltfolgen der Wasserkraftwerke auf die Kasindolska und ihre umgebenden Ökosysteme informierten.

„Wir betrachten diese Klagen als Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung (Strategic Lawsuits against Public Participation, SLAPP), die zunehmend von Politikern und Unternehmen eingesetzt werden, um Umweltaktivisten einzuschüchtern und kritische Stimmen zu zensieren. Die beiden jungen Aktivistinnen wurden zur Zielscheibe von BUK d.o.o., da sie sich für ihre Gemeinden und für den Fluss einsetzten. Die Klagen sind eindeutig ein Versuch, sie zum Schweigen zu bringen und andere von Engagement abzuhalten“, sagt Lejla Kusturica von der Umweltorganisation ACT.

Die Kasindolska ist ein kleiner Gebirgsfluss etwa 20 km südlich von Sarajevo. Er ist ein wichtiger Erholungsraum für die Bevölkerung und wird auch zum Angeln genutzt. Green Invest/BUK d.o.o. betreiben hier ein Kleinwasserkraftwerk und planen, zwei weitere zu errichten. Seit Baubeginn 2017 verweisen lokale Aktivisten auf die möglichen zerstörerischen Wirkungen der Kraftwerke sowie auf Verstöße gegen bestehende Bewilligungen, darunter unkontrollierte Entwaldung in Schutzgebieten und Bodenerosion durch die Errichtung von Zufahrtsstraßen.

Green Invest/BUK d.o.o. reagierten, indem sie drei Verleumdungsklagen über 7500 Euro einbrachten und weitere Klagen gegen die beiden jungen Aktivisten androhten, die in den Medien öffentlich in Erscheinung getreten waren. Die Klagen üben enormen Druck auf die beiden Aktivistinnen aus. Neben den Kosten im Zusammenhang mit den Verfahren drohen unverhältnismäßig hohe finanzielle Schäden im Falle eines Schuldspruchs.

„SLAPP-Klagen sind ein Element eines zunehmenden Trends in der Region, bei dem Behördenvertreter und mächtige Unternehmen das Justizwesen missbrauchen, um Menschenrechtsaktivisten einzuschüchtern und sich der öffentlichen Kontrolle zu entziehen. Sie beschränken unangemessener Weise die freie Meinungsäußerung und unterdrücken die öffentliche Teilhabe“, sagt Ulrich Eichelmann, Geschäftsführer von Riverwatch.

„Am meisten Ärger verursacht der Umstand, dass diese Klage von einem Investor aus Belgien kommen, dessen Leben keinen Bezug zum Fluss hat – der seine Schönheit nicht kennt und die Schäden durch die Errichtung der Kleinwasserkraftwerke nicht erlebt. Die Menschen hier haben den Eindruck, dass ausländische Investoren mehr Recht am Fluss fordern als wir, die wir hier geboren wurden und leben“, sagt Flussschützerin Sunčica Kovačević.

„Wir haben es schon tausendmal gesagt und wir sagen es noch einmal: Wir werden den Kampf um die Kasindolska nicht aufgeben! Klagen von Investoren werden uns nicht aufhalten, sondern bestätigen nur, dass wir auf dem richtigen Weg sind und dem endgültigen Sieg einen Schritt näher gekommen sind“, sagt Flussschützerin Sara Tuševljak.

Gemeinsam mit unseren Blue Heart-Partnern fordern wir Green Invest/BUK d.o.o. auf, die unbegründeten Klagen so schnell wie möglich zurückzuziehen, jedenfalls aber noch vor der ersten für den 24. Oktober 2022 anberaumten Gerichtssitzung. Von den Behörden im ganzen Land fordern wir, dafür zu sorgen, dass Umweltschützer ihre Bedenken zu Fragen von öffentlichem Interesse ohne Angst vor Einschüchterung oder rechtlichen Repressalien äußern können.

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