Feuer frei auf Deutschlands Wölfe?

Vier Wölfe auf Felsen im Wald

Seit dem Jahr 2000 wieder zurück in Deutschland: die Wölfe.

© Wolf Steiger

„Mit seinem Vorhaben untergräbt Schmidt sowohl nationales als auch internationales Recht“, sagt EuroNatur-Geschäftsführer Gabriel Schwaderer. Der Wolf ist nach §7 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie durch die FFH-Richtlinie der Europäischen Union und die Berner Konvention streng geschützt. Der Wolf ist Teil des europäischen Naturerbes und gehört zur Biodiversität in Deutschland. Umfassenden Schutzmaßnahmen ist es zu verdanken, dass die einst in vielen Regionen Europas ausgerotteten Wölfe heute ihre angestammten Lebensräume langsam wieder zurückerobern. In Deutschland leben derzeit 46 Rudel.

In Teilen der Gesellschaft genießt Meister Isegrim aber nur wenig Akzeptanz. So fürchten viele Viehhalter um ihre Tiere. Der Vorschlag, den Wolfsbestand mit Abschüssen zu regulieren, geht nach Ansicht von EuroNatur in die absolut falsche Richtung. „Anstatt mit der Forderung nach Wolfsobergrenzen auf Stimmenfang zu gehen, sollte die Bundesregierung lieber für ein bundesweit abgestimmtes Wolfsmanagement sorgen, welches das Miteinander zwischen Wölfen und Menschen fördert“, fordert Gabriel Schwaderer. Es gilt vor allem, die Bevölkerung sachlich aufzuklären sowie die Viehhalter beim Schutz ihrer Bestände zu unterstützen und im Schadensfall angemessen zu entschädigen. Hier gibt es noch erheblichen Nachholbedarf. Wichtig ist auch die staatenübergreifende Kooperation bei der Umsetzung der Maßnahmen.
 

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