Aasfresser können Aufatmen: EU-Parlament beschließt Neufassung der Hygieneverordnung

Aasfressende Tierarten wie Bären, Wölfe und Geier können in Zukunft wieder auf mehr Nahrung aus extensiver Viehwirtschaft hoffen. Seit der Einführung der EU-Hygieneverordnung im Jahr 2002 war es Viehhaltern selbst in den entlegensten Bergregionen Europas verboten, Tierkadaver der Natur zu überlassen.

Bartgeier

Kadaverplätze sind für aasfressende Tierarten wie den Bartgeier überlebensnotwendig.

© Dietmar Nill

Insbesondere in Spaniens Bergregionen hatte das zu großen Problemen für Bären und Geier geführt. Mit einer Fallstudie zur Bärenpopulation im Kantabrischen Gebirge und der Ausarbeitung konkreter Änderungsvorschläge zur Verordnung hatte sich EuroNatur mit Unterstützung der Heidehof-Stiftung gemeinsam mit dem spanischen Projektpartner FAPAS an die Europäische Union gewandt, um eine bessere Gesetzgebung im Sinne des Artenschutzes zu erreichen.

Die Forderungen der Naturschutzverbände wurden gehört und flossen in ein neues Gesetz ein, welches das Europäische Parlament am 24. April verabschiedet hat. Darin heißt es unter anderem: „Gleichzeitig sollten in den Umsetzungsmaßnahmen gesundheitliche Bedingungen festgelegt werden, die die Verwendung solchen Materials der Kategorie 1 zum Zweck der Verfütterung bei extensiver Beweidung und zur Verfütterung an andere fleischfressende Arten wie Bären und Wölfe gestatten.“ Im heutigen von Kulturlandschaften geprägten Europa sind aasfressende Tierarten auf Nutztierkadaver als Nahrung angewiesen und die EuroNatur-Studien konnten auch nachweisen, dass in den fraglichen Fällen keinerlei Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung entsteht. Nun liegt es an den zuständigen nationalen Behörden, diese Vorgaben aus Brüssel auch umzusetzen.

Zur Seite des Europäischen Parlaments mit dem neuen Gesetzestext

Zum Positionspapier "Futter für Aasfresser" (pdf, 1,7 Mb)

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