Besserer Schutz für den Balkanluchs

++ In Usbekistan tagt die Konferenz zum Schutz wandernder Tierarten (CMS) ++ Auch der Balkanluchs wird nun im Abkommen geführt ++ Arealstaaten verpflichten sich zu Maßnahmen zum Schutz der vom Aussterben bedrohten Katze ++

Fotofallenbild vom Balkanluchs

Eine Aufnahme mit Seltenheitswert: Ein Balkanluchs ist im Kosovo in eine Fotofalle getappt.

© ERA

Radolfzell, Samarkand. Erfreuliche Nachrichten von der CMS-Konferenz in Usbekistan: Sowohl der Eurasische Luchs, als auch der Balkanluchs, eine vom Aussterben bedrohte Unterart, wurden in die Liste zum Schutz wandernder Tierarten aufgeführt. „Dies ist eine fantastische Nachricht für alle Luchsschützerinnen in Europa und Asien“, sagt Dime Melovski von der Naturschutzorganisation MES (Маcedonian Ecological Society). Er hat den Antrag für die Aufnahme des Balkanluchses in Samarkand vorgestellt. „Mit den Regierungen Nordmazedoniens und Albaniens an unserer Seite können wir nun weitere wichtige Schritte zum Schutz dieser gefährdeten Population angehen.“

Der Antrag, den Balkanluchs in den Appendix I des Abkommens aufzunehmen, wurde von der Regierung Nordmazedoniens gestellt und von der albanischen Regierung unterstützt. Dies ist deshalb besonders erfreulich, weil die Regierungsverantwortlichen sich mit diesem Schritt klar zum Schutz der seltenen Katze bekennen. Vom Balkanluchs leben nur noch weniger als 50 Exemplare. Sein Verbreitungsgebiet liegt in den drei Ländern Nordmazedonien, Albanien und Kosovo. Im Vorfeld der Konferenz haben sich die EuroNatur-Projektpartner von MES in Nordmazedonien und PPNEA (Protection and Preservation of Natural Environment in Albania) in Albanien für diesen wichtigen Schritt zum Schutz des Balkanluchses eingesetzt und auf die Regierungen in Skopje und Tirana eingewirkt.

Mit der Aufnahme des Balkanluchses in die CMS verpflichten sich die Regierungen der Länder, bestmögliche Bedingungen für den Erhalt des Balkanluchses zu schaffen. Dazu gehört es unter anderem, eine regionale Strategie zum Schutz der gefährdeten Unterart zu entwickeln und in nationale Aktionspläne zu überführen. Dies erleichtert die grenzüberschreitenden Schutzbemühungen, etwa im Hinblick auf das Monitoring der Balkanluchse. „Diese Entscheidung markiert ein wichtiges Bekenntnis der Verantwortlichen in Nordmazedonien und Albanien zum Schutz des Balkanluchses“, sagt Lisa Leschinski, Projektleiterin bei EuroNatur. „Wir werden genau verfolgen, ob den Versprechungen Taten folgen.“


Hintergrundinformationen:

  • Convention on the Conservation of Migratory Species of Wild Animals (CMS): Als Umweltvertrag der Vereinten Nationen bietet die CMS, auch bekannt als „Bonner Konvention“, eine globale Plattform für den Erhalt wandernder Tiere und ihrer Lebensräume. Vom Aussterben bedrohte wandernde Arten sind in Anhang I der Konvention aufgeführt. Die CMS-Vertragsstaaten sind bestrebt, diese Tiere streng zu schützen, die Orte, an denen sie leben, zu erhalten oder wiederherzustellen, Hindernisse für ihre Wanderung zu beseitigen und andere Faktoren, die sie gefährden könnten, zu kontrollieren. Neben der Festlegung von Verpflichtungen für jeden Staat, der dem Übereinkommen beitritt, fördert die CMS konzertierte Aktionen zwischen den Arealstaaten vieler dieser Arten. Die 14. CMS findet vom 12. bis 17. Februar in Samarkand, Usbekistan statt.
  • Luchse und CMS: Der Antrag auf Aufnahme des Luchses in die CMS umfasst gleichermaßen die Listung des Eurasischen Luchses im Appendix II und dessen Unterart Balkanluchs im Appendix I. Befürworter der Aufnahme des Balkanluchses in die Liste der wandernden Tierarten waren neben Nordmazedonien und Albanien auch Bosnien-Herzegowina und Usbekistan.
  • Balkanluchs: Der Balkanluchs ist eine Unterart des Eurasischen Luchses. Es streifen nur noch weniger als 50 Exemplare dieser vom Aussterben bedrohten Katze durch die Bergwälder des südlichen Balkans. Die Bedrohungen für den Balkanluchs sind vielfältig. Wegen Übernutzung der Wälder für die Brenn- und Bauholzgewinnung fehlen ihm ausreichend große und zusammenhängende Lebensräume. Aus demselben Grund herrscht auch ein Mangel an Beutetieren, der durch illegale Jagd auf die geschrumpften Wildbestände weiter verschärft wird. Doch auch der Luchs selbst fällt immer wieder Wilderern zum Opfer, die es auf seltene Trophäen abgesehen haben oder aber der Raubkatze die Schuld an gerissenen Nutztieren geben. Gemeinsam mit der Partnerorganisationen KORA aus der Schweiz und den Partnern in Südosteuropa (ERA, PPNEA, MES) setzt sich EuroNatur im Rahmen des Balkan Lynx Recovery Programms (BLRP) dafür ein, das Wissen über Luchse zu fördern, die scheuen Katzen wirkungsvoll zu schützen und ihre Lebensräume zu bewahren.


Rückfragen:
Christian Stielow, Mail: christian.stielow(at)euronatur.org, Tel.: +49 (0)7732 – 92 72 15

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