Montenegro ist auf dem besten Weg in die EU. Auch in der Saline Ulcinj gab es zuletzt positive Entwicklungen, doch die dauerhafte Verwaltungsstruktur muss noch funktionsfähig werden, und die Schutzmaßnahmen müssen zu messbaren ökologischen Verbesserungen führen.
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Flamingos in der Narta-Lagune vor der Baustelle des Vlora-Flughafens. Die geplanten Tourismusprojekte in der Region sind ein umweltpolitischer Skandal.
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Bauarbeiten in einem Schutzgebiet lösten ab dem Frühjahr massive Proteste in Albanien aus, die größten im Land seit dem Ende der kommunistischen Diktatur.
© Beka PhotographyBrüssel, Podgorica, Tirana. Das aktuelle Erweiterungspaket der EU-Kommission kommt zu einem entscheidenden Zeitpunkt für die Aufnahme neuer EU-Mitglieder auf dem Westbalkan. Einer Mitgliedschaft am nächsten sind Montenegro und Albanien, daher ist die Glaubwürdigkeit der Umwelt-Konditionalität, also die Kopplung des Beitritts an die Umsetzung der EU-Rechte und Prinzipien, in diesen beiden Ländern von besonderer Bedeutung.
Zwar gab es Fortschritte bei der Anpassung des Rechtsbestands an den EU-Acquis, aber die entscheidende Frage ist, ob der Erweiterungsprozess messbare Verbesserungen für die Natur, die Regierungsführung und die Bevölkerung hervorbringt, wie es das Kapitel 27 (Umwelt und Klimawandel) verlangt. Dieses Kapitel prüft nicht nur, ob das Umweltrecht mit dem EU-Rahmen übereinstimmt, sondern auch dessen Vollzug in der Praxis (siehe die Analyse der beiden Länderberichte unten).
„Montenegro hat für seine Fortschritte Anerkennung geerntet. Die Schließung des Kapitels 27 kann aber nicht bedeuten, dass die Verpflichtungen weniger wichtig werden, sobald der Hebel der Verhandlungen nicht mehr da ist“, betont Viktor Berishaj, Senior Policy Officer bei EuroNatur. „Die letzte Phase vor dem Beitritt muss sie konkret, messbar und durchsetzbar machen.“
„In Albanien wurde die Umweltpolitik zu einem Testfall für den Zustand der Demokratie“, sagt EuroNatur-Geschäftsführer Gabriel Schwaderer. „Die EU-Kommission weiß, wo die Probleme liegen. Nur erneut darauf hinzuweisen reicht nicht aus, sondern der Verhandlungsprozess muss nun beweisen, dass er die Probleme auch lösen kann.“
Die EU sollte die Erkenntnisse ihres eigenen Erweiterungsberichts in klare, messbare Kapitel-27-Konditionalität übersetzen. Fortschritt darf nicht nur an der Gesetzgebung festgemacht werden, sondern am Beweis, dass Umweltschutz tatsächlich Entscheidungen beeinflusst.
Die Ersten werden den Maßstab setzen
Montenegro und Albanien bilden die Vorhut der nächsten Erweiterung. Wenn beim Abschluss von Kapiteln wesentliche Umsetzungslücken ungelöst bleiben oder klar identifizierte Verschlechterungen keine stärkere Konditionalität nach sich ziehen, wird die Glaubwürdigkeit des Prozesses über diese beiden Staaten hinaus leiden.
Montenegro: Vorläufiger Abschluss darf keine Verpflichtungen offen lassen
Montenegro hat im Rahmen von Kapitel 27 bedeutende Fortschritte erzielt. Das gilt für das vorgeschlagene Natura 2000-Netzwerk mit 50,97 % der Landesfläche ebenso wie für die Verwaltungsstruktur (beide Aspekte werden derzeit noch von der Kommission geprüft). Es wurden neue Naturschutzgesetze verabschiedet, die Planung der Flussgebietseinheiten ist vorangekommen und es wurden Schritte zur Lösung des seit langem bestehenden Managementproblems der Saline Ulcinj gesetzt.
Wichtige Verpflichtungen sind jedoch noch unerfüllt. Montenegro muss die Vogelschutz- und die FFH-Richtlinie noch vollständig in nationales Recht umsetzen und vor dem Beitritt für wirksamen Vollzug sorgen. Der Vorschlag für das Natura 2000-Netzwerk wird derzeit noch wissenschaftlich auf mögliche Unzulänglichkeiten geprüft und sein Verwaltungs- und Managementsystem ist noch nicht voll funktionsfähig.
In der Saline Ulcinj ist der Fahrplan für ein dauerhaftes Management zu begrüßen, doch die Managementstruktur muss erst noch funktionsfähig werden und die Schutzmaßnahmen müssen zu messbaren ökologischen Verbesserungen führen.
Die anhaltende Belastung des Flusses Zeta durch Abwässer ist ein konkretes Beispiel dafür, warum Pläne und EU-konforme Rechtsvorschriften allein nicht ausreichen, um nachzuweisen, dass die Wasserrahmenrichtlinie in der Praxis umgesetzt wird. Bekannte Verschmutzungsquellen müssen durch Monitoring, Rechtsdurchsetzung und Sanierungsmaßnahmen bekämpft werden. Auch die Verwaltungs- und Kontrollkapazitäten sind nach wie vor unvollständig.
EuroNatur fordert die vollständige Umsetzung der Vogelschutz- und der FFH-Richtlinie vor dem Beitritt, die Beseitigung der noch bestehenden Mängel im Natura 2000-Netz, Nulltoleranz gegenüber Verschlechterungen der vorgeschlagenen Emerald- und Natura 2000-Gebiete vor ihrer formellen Ausweisung, ein funktionsfähiges Management der Saline Ulcinj, die wirksame Umsetzung des Wasser-Acquis – einschließlich Maßnahmen gegen die Verschmutzung des Flusses Zeta – sowie ausreichende Kontroll- und Verwaltungskapazitäten. Große Infrastrukturvorhaben, die wertvolle Naturräume betreffen, müssen weiterhin einer strengen präventiven Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden, bevor irreversible Entscheidungen getroffen werden.
Albanien: Die Kommission hat das Problem erkannt, nun muss der Beitrittsprozess liefern
Nur etwas mehr als ein Jahr ist vergangen, seit im September 2025 die Verhandlungen über Cluster 4, einschließlich Kapitel 27, aufgenommen wurden. Doch Umsetzungsmängel in mehreren für die Umweltpolitik grundlegenden Bereichen führten zu einer Verschlechterung des Naturschutzes.
Die Einschätzung der Kommission ist ungewöhnlich deutlich. Albanien muss die Angleichung an die UVP- und die SUP-Richtlinien sowie deren Umsetzung noch erheblich verbessern. Die Qualität der Umweltverträglichkeitsprüfungen ist nach wie vor unzureichend, das Monitoring schwach, die Beteiligung der Öffentlichkeit limitiert und der Vollzug unzureichend. Im Bereich des Naturschutzes sind Fortschritte bei der Umsetzung der Vogelschutz- und der FFH-Richtlinie dringend erforderlich, während die Änderungen des Gesetzes über Schutzgebiete aus dem Jahr 2024 und die Ausweitung des Gesetzes über strategische Investitionen den Naturschutz geschwächt haben.
Dies sind keine abstrakten Beitrittsprobleme mehr. In Pishë Poro–Nartë sind die Baugenehmigungen und Vorbereitungsarbeiten vorangeschritten, obwohl ernsthafte Bedenken hinsichtlich Umweltverträglichkeitsprüfung, Transparenz und Beteiligung bestehen. Der Bau des internationalen Flughafens von Vlora wurde fortgesetzt, obwohl die Berner Konvention seit 2023 jährlich wiederholt eine angemessene neue Umweltverträglichkeitsprüfung gefordert hat, und auch in Buna–Velipoja herrscht anhaltender Verbauungsdruck.
Der Streit um Schutzgebiete und strategische Raumplanung ist zudem Teil einer umfassenderen Regierungskrise geworden. Auf die Proteste rund um Narta, den Umweltschutz und die Regierungsführung folgte die größte zivilgesellschaftliche Mobilisierung seit Albaniens demokratischem Wandel –, bei denen Korruption, Bildung, wirtschaftliche Chancen und politische Rechenschaftspflicht im Mittelpunkt standen. Mängel bei der Öffentlichkeitsbeteiligung, der Transparenz und der institutionellen Rechenschaftspflicht dürfen nicht lediglich als technische Mängel im Sinne von Kapitel 27 betrachtet werden.
EuroNatur ruft Albanien auf, die durch Änderungen der Gesetzgebung zu Schutzgebieten und strategischen Investitionen geschwächten Schutzmaßnahmen wiederherzustellen, und zwar durch die Revidierung der Änderungen des Schutzgebietsgesetzes 21/2024, die Aufhebung des Gesetzes über strategische Investitionen sowie die Rücknahme des sogenannten „Bergpakets“. Weiter fordert EuroNatur, die Umsetzung der UVP- und SUP-Richtlinien abzuschließen und deren Einhaltung durchzusetzen, eine sinnvolle Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Umweltinformationen zu gewährleisten, Emerald-Gebiete und künftige Natura 2000-Gebiete bereits vor ihrer formellen Ausweisung zu schützen sowie die Empfehlung Nr. 219 der Berner Konvention zum Flughafen Vlora und zum Vjosa-Narta-Gebiet vollständig umzusetzen.
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